Für ein Lächeln,

das bleibt.

FRÜHBEHANDLUNG

Frühbehandlung

Die besten Behandlungserfolge dank Früherkennung können erzielt werden, wenn ein Kind bis zum 7. Geburtstag einmal kieferorthopädisch untersucht wurde. Bei dieser Erstuntersuchung entstehen für die Patienten und ihre Eltern dank ihrer Krankenversicherung keinerlei Kosten.
In den allermeisten Fällen wird bei unter 7-Jährigen festgestellt, dass keine Zahnspange notwendig ist. Sollte aber ein Behandlungsbedarf bestehen, kann das Wachstum der Zähne und Kiefer frühzeitig gesteuert werden, zum Beispiel durch eine herausnehmbare Zahnspange. So kann die spätere Notwendigkeit einer festen Zahnspange vermieden oder die Tragedauer deutlich verringert werden.